Herzlich willkommen in Bonn
Sie interessieren sich für einen 1- bis 2-semestrigen Studienaufenthalt am Institut für Sprach-, Medien- & Musikwissenschaft der Universität Bonn? Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz bis hin zur Planung Ihres Aufenthalts.
Ihr Erasmus-Studium in Bonn
Auf den Webseiten des Dezernat Internationales (International Office) der Universität Bonn erfahren Sie mehr über die Teilnahmevoraussetzungen für ein Erasmus-Studium in Bonn, wie Sie sich dafür bewerben können und welche Fristen es zu beachten gilt.
Dort finden Sie auch organisatorische Informationen, wie Sie Ihren Aufenthalt in Bonn vorbereiten können, z.B. Tipps zu Visum, Einreise und Versicherungen, zur Wohnungssuche oder zu Deutschkursen.
Studieren am Institut für Sprach-, Medien- & Musikwissenschaft
Bewerbung
Nähere Informationen zu den Bewerbungsfristen und der Registrierung finden Sie auf den Seiten des Dezernats Internationales.
Die Betreuung der Erasmus+-Studierenden erfolgt über die einzelnen Institute der Philosophischen Fakultät. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin. Ansprechpersonen am Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft sind die Erasmus-Fachkoordinatorin Dr. Erika Linz und Noah Seidel.
Das Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft bietet Lehrveranstaltungen in den Bereichen Sprach-, Kommunikations-, Medien- und Musikswissenschaft sowie in Deutsch als Zweit- und Fremdsprache an.
Kursangebot
Alle Veranstaltungen für das jeweilige Semester finden Sie im Vorlesungsverzeichnis BASIS. Erasmus-Incomings können grundsätzlich Kurse der gesamten Philosophischen Fakultät besuchen.
Das Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft bietet Lehrveranstaltungen in den Bereichen Sprach-, Kommunikations-, Medien- und Musikswissenschaft sowie in Deutsch als Zweit- und Fremdsprache an. Bei den Veranstaltungen des Instituts können sie auch einzelne Kurse und nicht nur vollständige Module besuchen.
Zudem bietet das Angebot „International Classroom Bonn“ eine breite Auswahl englischsprachiger Kurse, die sich speziell an Austauschstudierende richten.
Erasmus-Studierende müssen sich nicht wie reguläre Studierende online für Kurse registrieren. Ob eine Kursteilnahme möglich ist, müssen Sie individuell mit den jeweiligen Dozierenden absprechen. Eine Anfrage sollte vor Kursbeginn per Mail erfolgen. Änderungen an der ursprünglichen Kurswahl können bis zu vier Wochen nach Vorlesungsbeginn eingereicht werden.
Anerkennung von Kursen
Das Learning Agreement, in dem Ihre Kurswahl festgehalten ist, muss bis vier Wochen vor Ihrer Ankunft in Bonn von der Fachkoordinatorin Dr. Erika Linz unterschrieben werden.
Nach Ihrer Ankunft in Bonn können Sie die Kurswahl noch ändern. Änderungen müssen allerdings bis vier Wochen nach Semesterbeginn im Learning Agreement (Changes) festgehalten und auch von der Fachkoordinatorin Dr. Erika Linz unterschrieben werden.
Nach Ende des Semesters stellen wir Ihnen ein Transcript of Records mit allen bestandenen Kursen und Noten aus.
Hinweis
Der B.A.-Studiengangs Deutsch als Zweit- und Fremdsprache beinhaltet keine Deutschsprachkurse. Die Universität Bonn bietet jedoch auch Deutschkurse bis Niveau B2 an. Deutschkurse ab Niveau C1 werden vom Sprachlernzentrum (SLZ) angeboten.
Kontakt
Dr. Erika Linz & Noah Seidel
Ihre Ansprechpartner*innen bei Fragen rund um das Studium, die Kurswahl und das Learning Agreement
Dezernat Internationales (International Office)
Das International Office berät und unterstützt internationale Studierende bei organisatorischen Fragen rund um das Studium und den Aufenthalt in Bonn.
Lesen Sie auch
Termine & Fristen
Die folgenden Kalender bietet Ihnen einen Überblick über Vorlesungszeiten und Anmeldungsfristen für Prüfungen.
Incoming Guide
Alle wichtigen Informationen für internationale Studierende in einer Broschüre.
Welcome Days
Die Begrüßungs-und Orientierungsveranstaltung für internationale Studierende.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.