Studium im Ausland
Ein Auslandssemester bietet für Studierende eine gute Gelegenheit, das Studium in einem anderen Land und in einer anderen Sprache kennenzulernen und dadurch nicht nur ihren akademischen, sondern auch ihren persönlichen Horizont zu erweitern. Lernen Sie die Austauschprogramme Erasmus+ und das Global Exchange Program sowie weitere Förderprogramme kennen, mit denen Sie für ein bis zwei Semester im Ausland studieren, einen Sprachkurs besuchen oder an einer Summer/Winter School teilnehmen können.
Erasmus+
Das Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft verfügt über verschiedene Partnerschaften mit Universitäten in ganz Europa, die Ihnen abhängig von Ihrem Studiengang für eine Erasmus+-Mobilität zur Auswahl stehen.
Weitere Informationen zu Erasmus+
- Studienaufenthalte von 1-2 Semestern an den Partneruniversitäten
- Erlass der Studiengebühren an der Gastuniversität
- Monatliche finanzielle Förderung gestaffelt nach Ländergruppen: aktuelle Fördersätze
Die einzelnen Institute der Universität haben unterschiedliche Kooperationen mit Universitäten im Ausland. Erasmus-Aufenthalte sind in der Regel nur mit Universitäten möglich, zu denen eine Kooperation besteht. Das Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft verfügt derzeit über folgende Kooperationen (abhängig vom Studiengang): Liste der Partneruniversitäten des Instituts IX
Siehe auch das Suchportal zu allen Partneruniversitäten der Universität Bonn.
Bewerbungsfrist ist jeweils der 7. Januar für das folgende Wintersemester sowie das darauffolgende Sommersemester.
Für das Sommersemester gibt es außerdem eine zusätzliche Bewerbungsfrist zum 30. Juni, wenn in der ersten Bewerbungsrunde im Wintersemester Plätze unbesetzt geblieben sind.
Vor der Bewerbung sollten Sie sich über die Partneruniversitäten und das dortige Studienangebot informieren. Die Erasmus+-Studienplätze werden an der Universität Bonn durch die Institute vergeben. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Erasmus+-Beratung. Ansprechpersonen am Institut IX sind die Erasmus-Fachkoordinatorin Dr. Erika Linz und Noah Seidel.
Besuchen Sie auch die jährliche Informationsveranstaltung des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft (im Oktober/November).
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
2. ein tabellarischer Lebenslauf (1-2 Seiten) mit Passfoto.
- Geben Sie dabei auch Ihr ehrenamtliches und soziales Engagement an.
- Sollten Sie sich bzgl. der Form unsicher sein, orientieren Sie sich an europass.
3. ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache (max. 1,5 Seiten)
- Bitte achten Sie auf eine korrekte Form und Sprache (Anschreiben in Briefform, Blocksatz, Zeilenabstand usw.)!
- Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, aus welchen fachlichen Gründen Sie sich speziell für die jeweilige Gasthochschule entschieden haben, welche akademischen Erwartungen Sie mit dem Auslandsaufenthalt verbinden und wie sich der Aufenthalt in Ihr Studium einpasst.
- Das Motivationsschreiben ist das „Herzstück“ Ihrer Bewerbung. Arbeiten Sie Ihr eigenes akademisches Profil heraus.
4. Kopie des aktuellen Studierendenausweis (Vorder- und Rückseite)
5. Übersicht über die bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records oder BASIS-Ausdruck)
6. Sprachnachweise, sofern diese von der Partneruniversität gefordert werden. Werden keine Vorgaben gemacht, reicht die Vorlage des Abiturzeugnisses, eines Sprachtests oder eines Nachweises über Sprachkurse aus.
Die Bewerbung für ein Auslandsstudium für 1-2 Semester mit Erasmus+ erfolgt über das Online-Portal Mobility-Online der Universität Bonn. Dort reichen Sie auch bis zur Bewerbungsfrist alle geforderten Dokumente und Nachweise ein.
Link zur Online-Bewerbung
Lesen Sie zuvor unbedingt die ausführliche Anleitung zur Erstellung Ihrer Bewerbung auf den Erasmus-Seiten des Dezernats Internationales der Universität Bonn.
- nachvollziehbare akademische Motivation für den Erasmus+-Auslandsaufenthalt und die Auswahl der Gastuniversität
- sprachliche und formale Korrektheit der Bewerbung
- angemessene Sprachkenntnisse der Unterrichts- und/oder Landessprache
- Qualität der Studienleistungen
- Botschafter*innenfunktion im Ausland für das Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft und die Universität Bonn
Hinweise zum Ablauf nach erfolgreicher Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Dezernat Internationales. Konkrete Anweisungen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie auch per Mail.
Auf den Webseiten des Dezernats Internationales finden Sie allgemeine Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen und die finanzielle Förderung im Erasmus+-Programm.
Erasmus-Fachkoordination des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft: Dr. Erika Linz und Noah Seidel
Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständigen Fachberater*innen für Ihren Studiengang:
Abteilung für Medienwissenschaft: Patrick Nehls
Abteilung für Musikwissenschaft/Sound Studies: Jonas Reichert
Abteilung für Interkulturelle Kommunikation und Mehrsprachigkeitsforschung mit SLZ: Dr. Erika Linz
Global Exchange Program
Das Global Exchange Program bietet die Möglichkeit, studiengebührenfrei ein bis zwei Auslandssemester an einer außereuropäischen Partneruniversität zu absolvieren. Die Universität Bonn verfügt über Austauschplätze an mehr als 45 Partnerhochschulen in Nord- und Südamerika, Asien, Australien und Europa.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Webseite des Dezernats Internationales.
Auch die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Dezernat Internationales. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen.
Auf eigene Faust ins Ausland
Sie wollen Ihr Auslandsstudium als Free Mover in Eigenregie und unabhängig von Austauschprogrammen oder Partnerschaften planen. Auch das ist möglich. Klären Sie mit Ihrem Fachbereich, welche Studienleistungen Sie anrechnen lassen können, und informieren Sie sich über (u.a. länderspezifische) Finanzierungsmöglichkeiten.
© Foto von Bruno Wolff / Unsplash
PROMOS-Stipendium
PROMOS fördert Auslandssemester, -praktika & -aufenthalte zur Anfertigung einer Bachelor-/Masterarbeit, studienbezogene Sprachkurse sowie Summer/Winter Schools.
DAAD-Stipendium
Der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD vergibt verschiedene Stipendien für Auslandsstudien & -praktika. Werfen Sie einen Blick in die Stipendiendatenbank.
Auslands-BAföG
Das AuslandsBAföG fördert Auslandssemester & -praktika, wobei die Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen fungiert, das zurückgezahlt werden muss.
Bildungskredit
Die Bundesregierung vergibt zeitlich befristete und besonders zinsgünstige Bildungskredite zur Förderung eines Auslandssemesters oder eines Auslandspraktikums.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland erfolgt über die jeweilige Abteilung.
Bitte füllen Sie die 1. Seite des Formulars "Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen" sowie die Angaben zur Person auf Seite 2 am PC aus und senden Sie diese unterschrieben zusammen mit Ihren Bescheinigungen (Transcript of Records der Gasthochschule) per E-Mail an den*die Fachberater*in der Abteilung (siehe Kontakt unten).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren des Prüfungsamtes.
Kontakt
Ansprechpersonen des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft für allgemeine und organisatorische Fragen zu Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder zur Vereinbarung von Beratungsterminen zunächst an Herrn Seidel.
Dr. Erika Linz
Auslandsbauftragte und ERASMUS-Fachkoordinatorin des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft
Noah Seidel
Studentische Hilfskraft
Ansprechpersonen für die Auslandsfachstudienberatung und die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland:
Patrick Nehls
B.A. Medienwissenschaft
M.A. Medienwissenschaft
Jonas Reichert
B.A. Musikwissenschaft / Sound Studies
M.A. Musik- und Klangkulturen der Moderne
Dr. Erika Linz
B.A. Deutsch als Zweit- und Fremdsprache DaZ/DaF
B.A. Sprache und Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft SKGM
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.